Stadtschloss Hayingen




DH3-298Stephan_von_Gundelfingen-30.jpg


Mitte des 11. Jahrhunderts vom ersten Gundelfinger als Turmburg erbaut

In einer politisch dunklen Zeit zwischen dem Jahr 1056 nach dem Tod von Kaiser Heinrich III und seinem Sohn Heinrich IV dem Kindkönig und späteren Kaiser, der mit dem "Gang nach Canossa" heute noch gegenwärtig ist und der Machtergreifung im Jahr 1062 des Kölner Erzbischof Anno II von Steußlingen.

Die Vormundschaftsregierung des erst sechsjährigen König Heinrich IV (*1050-+1106) und der in diese Zeit fallende Investiturstreit wurde vom Adel konsequent zur Durchsetzung eigener Interessen ausgenutzt.

So fällt auch in diese Zeit der größten Reichskriese die zweite große Phase des Burgenbaus.



Aus dem Sachsenspiegel (ältestes und einflussreichstes Rechtsbuch des deutschen Mittelalters, geschrieben 1220-1235) geht hervor, dass der Bau einer Ortsbefestigung oder einer Burg der Genehmigung des Landesrichters bedurfte:

"Lehensleute dürfen auch keine Burgen bauen, weder Städte befestigen mit Planken noch mit Mauern, noch Berg, weder Turm innerhalb eines Dorfes, denn der bedarf des Landesrichters Erlaubnis".

Da man nun nicht jede Umfriedung von Grundstücken genehmigungspflichtig machen konnte, wurde im Sachsenspiegel ebenfalls genau definiert, was nicht unter einer Befestigung zu verstehen war.

"So durften die Gräben nur so tief sein, dass ein Mann die Erde frei herausschaufeln konnte, Mauern und Palisaden mussten ohne Zinnen oder jeglicher Brustwehr und nur so hoch sein, dass ein auf einem Pferd sitzender Reiter mit der Hand darauf greifen konnte. Die Eingänge der Gebäude durften nicht höher als ein Knie über der Erde liegen, die Geschosszahl bei den Gebäuden wurde auf drei begrenzt".

Das Hayinger Stadtschlosss ist ein Paradebeispiel dieser Ausnahmen, denn der Erbauer errichtete sich eine Turmburg

Ein solches Gebäude war Macht- und Statussymbol zu Wohnzwecken und wirtschaftliches Zentrum der Herrschaft der Edelfreien von Gundelfingen.

Die Herren von Gundelfingen,

der erste urkundlich benannte Vertreter des Hauses Gundelfingen ist Swigger von Gundelfingen, am 26. Februar 1105 tritt er als Zeuge bei einer Güterschenkung an das Kloster St. Blasien auf.

Im Volksmund geht eine Sage vorher:

"Ein Herzog aus Bayern habe einen Verwandten ermordet ... und musste deswegen ins Exil. Er wurde finanziell üppig ausgestattet von einem Verwandten, dem Bischof von Köln und er hat sich in der Gegend des Lautertal niedergelassen".

Die Frage stellt sich, wie viel Warheit oder Fiktion steckt in dieser Geschichte.

empty